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denn bei uns kommen Zweifel auf das hiesige Akteure auch diesen schweren juristischen Weg beschritten hätte! Was war der Hintergrund? Nun, es ging in dem Streitfall um LKW – Fahrer, die eine Gesellschaft in Zypern zum Einsatz für niederländische Transportunternehmen angestellt hatte. Die angerufenen EuGH Richter entschieden nun, dass Sozialversicherungrechtler Arbeitgeber die niederländischen Unternehmer sind. Und nein, dass die Fahrer mit der zypriotischen Gesellschaft ihre Arbeitsverträge abgeschlossen hatten, änderte nichts an dieser Tatsache.
Es war also zu klären welche Sozialversicherungsvorschriften für die LKW – Fahrer nun galten? Zypriotische oder niederländische?
Weiterlesen … Hut ab ihr Niederländer
Auch Tarifverträge stimmen offensichtlich nicht immer mit geltendem Recht überein. Diese Erkenntnis trat bei einem Rechtsstreit zu Tage, der bis vor das Bundesarbeitsgericht getragen wurde.
Der Hintergrund stellte sich wie folgt dar. Es bestand in einem Tarifvertrag eine Regelung, nach der sich der Zuschlag für geleistete Nachtarbeit halbiert, wenn sie innerhalb eines bestehenden Schichtsystems verstößt sie gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Artikel 3 Absatz 1 GG. Dies Entschied das letztendlich angerufene Bundesarbeitsgericht.
Weiterlesen … Auch für Schichtfahrer spannend!
Auch in Corona Zeiten müssen wir als Arbeitnehmer unseren Arbeitgeber „Unverzüglich von unserer Krankschreibung informieren! Und das spätestens zu Arbeitsbeginn am nächsten Arbeitstag!Und da stellt sich in größeren Unternehmen schon die Frage wen müssen wir über unsere Krankschreibung unverzüglich Informieren?
Weiterlesen … Krankmeldungen in Corona Zeiten
Ja das gibt es auch im Spedition - und Transportbereich vor allen Dingen dort wo spezialisierte Transportunternehmen etwa für die Auto Industrie eingebunden sind. Wenn dort Betriebsferien eingeplant sind so sind auch Fahrer, Lager und Werkstattpersonal indirekt ebenfalls davon betroffen.
Stellt sich die Frage für die Betroffenen kann der „Chef“ das einfach so anordnen ?
Weiterlesen … Wie Betriebsferien?
Ja, wir Arbeitnehmer können durchaus hohe Kosten haben, und sollten über einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung nachdenken. Einfach mal probieren. Da man mit einem Freibetrag sich direkt ein höheres monatliches Nettogehalt sichern kann. Daher muss man auch nicht auf den nächsten Steuerbescheid warten, dass erklärte der Bund der Steuerzahler
Dabei können die bekannten hohen „Werbungskosten „für einen langen Arbeitsweg, Mehraufwendungen etwa für eine doppelte Haushaltsführung aber auch Fortbildungskosten etwa für die „95„enthalten sein.
Weiterlesen … Nichts verschenken schon gar nicht an den Staat!