Auf ein Wort!

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In einer Pressemitteilung verweist der BGL (Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V.) auf einige Probleme in unserer Branche, die uns derzeit massiv in sorge versetzen. Dazu gehört die elementare Frage des „Fahrermangels“!

Vorweg dazu folgende Stellungnahme der KFG:


Eine große Zahl an Kraftverkehrsmeistern berichtet uns seit Jahren nicht nur vom Mangel an Fahrpersonal, sondern auch dem Mangel an schulisch fähigen Schulabgängern für eine dreijährige Fachausbildung. Dafür können weder Arbeitgeber noch unsere engagierten Mitglieder für diese Fehlentwicklungen auf der bildungspolitischen Ebene verantwortlich gemacht werden.

Rückblickend erweist sich unser Votum gegen die Führerscheinneuordnung aus dem Jahr 2000 als richtig. In den damaligen Anhörungsverfahren in Berlin im Verkehrsministerium wurden falsche Entscheidungen getroffen, wie das Umschreiben der Fahrerlaubnis der Soldaten im Anschluss an ihre Dienstzeit in eine Zivile Fahrerlaubnis.

Ein Federstrich des Gesetzgebers und schon wären viele Möglichkeiten vorhanden!

Der nachvollziehbare Hinweis, dass ein Unternehmen nicht 10.000 € in die Ausbildung von jungen Menschen zum BKF investiert, und die Azubis danach zum Wettbewerber wechseln, sei auch keine besondere Motivation. Können auch wir verstehen und nachvollziehen. Doch kann von der Arbeitgeberseite her etwas dagegen unternommen werden? Zum Bespiel mit uns und durch zielorientierte Gemeinsamkeit mit einem kooperationswilligen Arbeitgeber. Es gibt bereits Betriebe, die haben das mit Hilfe des Betriebsrats und der Gewerkschaft erfolgreich im Arbeitsalltag umgesetzt.

Nun zum Einsatz von Fahrpersonal aus Drittländern in Deutschland!
Hier verweisen wir auf das Übernachtungsverbot in den Fahrzeugen nach Artikel 8 der 561/2006/EG das in unseren Nachbarländern über Jahre sanktioniert wurde, nur eben nicht in Deutschland!

Eine Anerkennung der Fahrerlaubnis dieser Drittländer für den Bereich des Wirtschaftsraumes der EU sollte es so nicht geben. Hier sind entsprechende und notwendige Vorgaben zu erarbeiten.

Dass der BGL nun entschlossen gegen das Sozialdumping argumentiert, findet wiederum unsere Unterstützung. Dreh- und Angelpunkt ist und bleibt dabei die Rückkehrpflicht der Fahrer, etwa nach Litauen, Polen, etc. Und ja, auch wir fordern dies schon seit Jahren, wie man auf unserer Internetseite verfolgen kann! Wir verlangen seit Jahren die komplette Kontrolle der Kabotage! Und ja, auch die Vor- und Nachläufe. Selbstverständlich auch mit den Daten der Maut-Systeme als Beweisgrundlage. Somit kann jeder Frachtvermittler oder Auftraggeber für die Nichtbeachtung von Kabotage-Vorgaben in volle Haftung für die entstandenen Schäden genommen werden und zusätzlich mit einer hohen Geldstrafe belegt werden.

Es gibt also wichtige Dinge, die angegangen werden müssen! Was hindert uns eigentlich daran, gemeinsam diese Dinge anzugehen, wenn man das gleiche Ziel hat?

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